Rechtsprechung
LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Umlagemaßstab für Grundsteuer für vermietete Eigentumswohnung; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip; Heizkostenkürzung bei fehlender Nacheichung; Einbeziehung des Hobbyraums für Umlage nach Wohnfläche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formell wirksame Betriebskostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-heinicke.de , S. 2 (Kurzinformation)
Formelle Voraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung und Leistungsprinzip
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung: Formelle Anforderungen und Leistungsprinzip (IMR 2008, 43)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 11.08.2005 - 102 C 149/05
- LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 169/03
Vereinbarung eines Umlegungsmaßstabes für die Grundsteuer
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Die Kammer hat zu dieser Problematik bereits entschieden, dass es grundsätzlich zulässig und regelmäßig auch interessengerecht sei, wenn die Abrechnung in einem solchen Fall auf der Basis eines Grundsteuerbescheids (für die einzelne Wohnung) erfolgt, weil es sich insoweit um konkret zuzuordnende Kosten handelt (vgl. 65 S 195/05, LG Berlin, Zivilkammer 64, ZMR 2003, 738, 739; BGH Grundeigentum 2004, 879, 889 für die Vereinbarung eines entsprechenden Umlageschlüssels). Der Umlage nach Fläche steht auch entgegen, dass der Vermieter nur die ihm entstandenen Kosten umlegen darf, eine Abrechnung der Gesamtgrundsteuer für das gesamte Grundstück führt unter Umständen aber zu einer Verteilung von mehr Kosten als ihm selbst entstanden, was ggf. zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vermieters führen könnte.Dem steht die Entscheidung des BGH (NZM 2004, 580-581 = Grundeigentum 2004, 879-880 = NJW-RR 2004, 1237-1238) nicht entgegen, denn dort ist über die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Umlegung der Grundsteuer nach der Wohnfläche zu befinden gewesen, eine solche Vereinbarung gibt es hier gerade nicht.
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Hierfür ist nach der Rechtsprechung des BGH nur erforderlich, dass sie eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils der Mieter und den Abzug der Vorauszahlungen enthält (BGH NJW 1982, 573). - BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04
Kündigungsfristen im Mietrecht nach der Schuldrechtsreform im Fall von alten …
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
32 Dieses ist aber nach der Auffassung der Kammer (vgl. Grundeigentum 2005, 1249), an welcher sie festhält, nicht zulässig.
- BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88
Berufung - Präklusion - Zivilprozeß
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Allein der Umstand, dass dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme auf dieses Vorbringen einzuräumen war, stellt keine Verzögerung des Rechtsstreits dar (BVerfG NJW 1989, 705). - LG Berlin, 01.04.2003 - 64 S 383/02
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Die Kammer hat zu dieser Problematik bereits entschieden, dass es grundsätzlich zulässig und regelmäßig auch interessengerecht sei, wenn die Abrechnung in einem solchen Fall auf der Basis eines Grundsteuerbescheids (für die einzelne Wohnung) erfolgt, weil es sich insoweit um konkret zuzuordnende Kosten handelt (vgl. 65 S 195/05, LG Berlin, Zivilkammer 64, ZMR 2003, 738, 739; BGH Grundeigentum 2004, 879, 889 für die Vereinbarung eines entsprechenden Umlageschlüssels). Der Umlage nach Fläche steht auch entgegen, dass der Vermieter nur die ihm entstandenen Kosten umlegen darf, eine Abrechnung der Gesamtgrundsteuer für das gesamte Grundstück führt unter Umständen aber zu einer Verteilung von mehr Kosten als ihm selbst entstanden, was ggf. zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vermieters führen könnte. - LG Berlin, 01.11.2005 - 65 S 195/05
Abrechnung der Grundsteuer auf der Basis der für die Mietwohnung entstandenen …
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 65 S 272/05
Die Kammer hat zu dieser Problematik bereits entschieden, dass es grundsätzlich zulässig und regelmäßig auch interessengerecht sei, wenn die Abrechnung in einem solchen Fall auf der Basis eines Grundsteuerbescheids (für die einzelne Wohnung) erfolgt, weil es sich insoweit um konkret zuzuordnende Kosten handelt (vgl. 65 S 195/05, LG Berlin, Zivilkammer 64, ZMR 2003, 738, 739; BGH Grundeigentum 2004, 879, 889 für die Vereinbarung eines entsprechenden Umlageschlüssels). Der Umlage nach Fläche steht auch entgegen, dass der Vermieter nur die ihm entstandenen Kosten umlegen darf, eine Abrechnung der Gesamtgrundsteuer für das gesamte Grundstück führt unter Umständen aber zu einer Verteilung von mehr Kosten als ihm selbst entstanden, was ggf. zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vermieters führen könnte.